Glücksspielstaatsvertrag: Lottoverbot
Die Bürgergängelei treibt neue Blüten. Ich zweifle ja schon länger am Vernunftspotenzial von Verwaltungs- und Polit-Funktionären, eine neue Bevormundungsblüte keimt jetzt in den Bayerischen Lottoannahmestellen auf:
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Annahmestellenleiter und ihre Angestellten in der eigenen Annahmestelle nicht mehr spielen. “Das Spielverbot umfasst das gesamte Produktangebot von Lotto Bayern”, heißt es in einem Schreiben des Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung vom 25. Januar 2008 (Schreiben liegt mir vor).
Das klingt für mich so, als ob ein Tankstellenbetreiber nicht mehr bei seiner eigenen Tankstelle tanken darf oder ein Getränkehändler sein Bier woanders kaufen muss.
Tiefstes Land unter.
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[...] Gruindlage ist der Glücksspielstaatsvertrag, der die seltsame Einstellung des Staates zum Glückkspiel sehr deutlich macht. Solange es unter staatlicher Regulierung läuft (und damit auch das Säckel füllt), ist es in Ordnung, bieten es andere an, ist das zu verurteilen. (In Bayern verbietet man sogar Lottannahmestellenleiter, in ihrem eigenen Laden Lotto zu spielen.) [...]